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Datengrundlage

Seit Juni 2008 ist die Weisse Liste online zugänglich – und informiert unabhängig und leicht verständlich über das Leistungsangebot und die Qualität von Krankenhäusern. Zentrale Grundlage der Informationen im Portal sind die sogenannten Qualitätsberichte der Kliniken (gemäß § 137 Abs. 3 Nr. 4 SGB V). Die Krankenhaussuche enthält ausschließlich Angaben über Krankenhäuser, die nach § 108 SGB V zugelassen und damit verpflichtet sind, regelmäßig einen Qualitätsbericht zu veröffentlichen. Die Vereinbarungen zum Inhalt und Umfang dieser Berichte finden Sie unter www.g-ba.de. Wir weisen darauf hin, dass es neben den nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern noch andere Kliniken gibt, in denen gesetzlich Versicherte behandelt werden. Neben den Daten aus den Qualitätsberichten fließen Ergebnisse aus einer Patientenbefragung mit dem sogenannten Patients’ Experience Questionnaire und Zusatzinformationen von Krankenhäuser in das Portal ein.

Krankenhaus-Qualitätsberichte

Die rund 2.000 Krankenhäuser in Deutschland, die für die gesetzliche Krankenversicherung zugelassen sind (nach § 108 SGB V), müssen im Abstand von zwei Jahren einen strukturierten Qualitätsbericht veröffentlichen. 2005 haben die Kliniken die ersten Berichte vorgelegt, 2011 ist die vierte Auflage erschienen; die Daten darin beziehen sich auf das Jahr 2010. Zentrales Ziel der Berichte ist es, Patienten eine Orientierungshilfe für die Wahl eines Krankenhauses zu geben. Zudem sollen einweisende Ärzte und Krankenkassen unterstützt werden, die Qualität der Kliniken beurteilen zu können. In den Berichten legen die Krankenhäuser Zahlen und Fakten wie Anzahl der Betten und Operationen offen und geben Auskunft über die Qualifikation ihrer Ärzte sowie den Erfolg ihrer Behandlungen. Die Informationen werden in der Weissen Liste leicht verständlich und nutzerfreundlich aufbereitet, die Nutzer können einzelne Krankenhäuser direkt miteinander vergleichen.


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Patientenerfahrungen

Patienten informieren Patienten: Neben den in den Berichten bereits vorhandenen Informationen zur Krankenhausqualität setzt die Weisse Liste besonders auf die Erfahrungen ehemaliger Patienten. Grundlage ist eine Befragung mit dem sogenannten Patients’ Experience Questionnaire (PEQ), einem wissenschaftlich fundierten Kurzfragebogen, der speziell für das Projekt Weisse Liste entwickelt wurde. Die Patienten werden damit nach ihrem Krankenhausaufenthalt schriftlich befragt, wie sie die Qualität der Versorgung in einer Fachabteilung erlebt haben und beurteilen - zum Beispiel das Informationsverhalten der Ärzte und Pflegekräfte, die organisatorischen Abläufe oder die Ausstattung der Krankenzimmer. Zudem werden sie gefragt, ob sie das Krankenhaus einem besten Freund oder einer besten Freundin weiterempfehlen würden. In der Weissen Liste finden sich bereits Ergebnisse, die auf einer Patientenbefragung durch Krankenhäuser beruhen. Aktuell befragen AOKs und die BARMER GEK bundesweit ihre Versicherten zu den Erfahrungen, die diese während ihres Krankenhausaufenthaltes gemacht haben. Erste Ergebnisse der Versichertenbefragung sollen ab Mitte 2012 veröffentlicht werden.

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Zusatzinformationen von Krankenhäusern

Im Portal finden sich zudem für Patienten relevante Zusatzinformationen zu den Kliniken, die die Krankenhaus-Qualitätsberichte sinnvoll ergänzen. Dabei handelt es sich etwa um Informationen zu Besuchszeiten, zu Übernachtungsmöglichkeiten für Angehörige oder zur Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Ausgewählt wurden die Informationen auf Basis einer umfassenden Bedarfsanalyse. Maßgeblich war dabei die Frage, welche Angaben für Patienten bei der Wahl einer Klinik von Bedeutung sind. Diese Zusatzinformationen übermitteln die Krankenhäuser direkt an die Weisse Liste.

Fragen zu den Datengrundlagen und zur Methodik können Sie an das Projektbüro der Weissen Liste richten. Hier kommen Sie zum Kontaktformular des Projektbüros.

Gesetzliche Qualitätssicherung

Krankenhäuser sind per Gesetz zur Qualitätssicherung verpflichtet. Das heißt, sie müssen festgelegte Bedingungen erfüllen, um die Qualität ihrer Leistungen zu gewährleisten. Um dies auch überprüfbar zu machen, müssen sie Informationen – etwa über Behandlungsabläufe oder die Anzahl von Komplikationen bei Operationen – an die zuständigen Stellen weiterleiten. Aus diesen Daten berechnet das sogenannte AQUA-Institut Qualitätskennzahlen. Diese lassen Schlüsse auf die Behandlungsqualität in verschiedenen Bereichen der Krankenhäuser zu. So sind bei einem orthopädischen Eingriff andere Kennzahlen entscheidend als bei einer Herzoperation. Für gute oder akzeptable Qualität wird ein einen sogenannter Referenzbereich festgelegt. Weichen Krankenhäuser deutlich von diesem ab, suchen die zuständigen Stellen das Gespräch: Im Rahmen eines "Strukturierten Dialogs" forschen sie nach den Gründen für mangelnde, aber auch für überdurchschnittlich hohe Qualität.